Was Hausarztpraxen einkaufen
Die Hausarztpraxis ist die erste Anlaufstelle für Patienten und entsprechend breit ausgestattet. Sie kauft Laborleistungen, Praxis- und Sprechstundenbedarf, Geräte für EKG, Lungenfunktion und Ultraschall, Praxisverwaltungssoftware und IT-Betreuung, Telefonassistenz und Online-Terminvergabe, Fortbildung für Ärzte und Praxisteam, Reinigung, Steuer- und Rechtsberatung. Viele Praxisinhaber beschäftigen sich außerdem mit der Frage der Nachfolge, was Praxisvermittler und Berater anspricht.
Auch als Kooperationspartner sind Hausärzte gefragt. Pflegedienste, Apotheken und Physiotherapiepraxen arbeiten täglich mit ihnen zusammen und suchen den direkten Draht zu den Praxen ihrer Umgebung.
Entscheider und der Takt der Praxis
In der Einzelpraxis entscheidet der Inhaber, in der Gemeinschaftspraxis die Partner gemeinsam. Medizinische Versorgungszentren haben eine Geschäftsführung, die oft nicht selbst behandelt. In Österreich gibt es neben Einzelordinationen die Primärversorgungseinheiten, in denen mehrere Ärzte mit weiteren Gesundheitsberufen zusammenarbeiten. In der Schweiz arbeiten Hausärzte in Einzel- und Gruppenpraxen. Das Praxisteam, in Deutschland teils mit einer Versorgungsassistentin, filtert Anrufe und bestellt Material.
Der Takt einer Kassenpraxis ist vorhersehbar. Herbst und Winter bringen mit Infekt- und Impfsaison volle Wartezimmer. In Deutschland sind zudem der Quartalsanfang und die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung nach Quartalsende dichte Phasen. Neue Anbieter haben im späten Frühjahr und Sommer die besseren Chancen, außer in den Wochen des Praxisurlaubs, den viele Praxen auf ihrer Website ankündigen.
Ein Brief mit einem konkreten Nutzen für den Praxisalltag, etwa weniger Anrufe am Morgen durch Online-Terminvergabe oder kürzere Wege beim Labor, wird eher gelesen als ein allgemeiner Prospekt. Nennen Sie darin einen Ansprechpartner mit Durchwahl, denn Praxisteams rufen zurück, wenn es in ihren Ablauf passt. Ein eigener Werbeanruf braucht in Deutschland zumindest eine mutmaßliche Einwilligung, in Österreich eine vorherige.
Berufsrecht: was Anbieter beachten müssen
Der Vertrieb an Ärzte hat eine Grenze, die es in kaum einer anderen Branche gibt. In Deutschland stellen §§ 299a und 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Vorteile für die Verordnung, den Bezug oder die Zuweisung von Patienten sind verboten, und die Berufsordnungen der Ärztekammern untersagen Ärzten, solche Vorteile anzunehmen. Provisionen für Zuweisungen, großzügige Geschenke oder „Kooperationsprämien“ gehören deshalb nicht in ein Angebot an Hausärzte. Wer Praxismarketing verkauft, muss zudem die Werberegeln der Berufsordnung und das Heilmittelwerbegesetz kennen.
Hausärzte unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Anbieter von IT, Telefonassistenz oder Abrechnung mit Zugriff auf Patientendaten brauchen eine Verschwiegenheitsverpflichtung und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Filter für die Suche nach Hausärzten
- Stadt und PLZ: für Labore mit Fahrdienst, Pflegedienste und Apotheken, die die Praxen ihres Einzugsgebiets suchen, auch auf dem Land.
- Rechtsform: trennt Einzelpraxen von Berufsausübungsgemeinschaften und Versorgungszentren.
- Kontaktverfügbarkeit Telefon und E-Mail: für einen Ablauf aus Brief, Anruf und späterer E-Mail mit Einwilligung.
- Digitale Reife: zeigt Praxen, die noch ohne Online-Terminvergabe oder moderne Website arbeiten.
Worauf Sie bei Datenqualität und Herkunft von Praxisadressen achten sollten, erklärt der Beitrag über seriöse Anbieter von Adressdaten. Für das Gespräch mit dem Praxisteam hilft der Gesprächsleitfaden für die Telefonakquise. Verwandt sind die Zahnarztpraxen. Kostenlos die Trefferzahl prüfen: Hausarztpraxen nach PLZ filtern.
Häufige Fragen
Vorsicht. In Deutschland stellen §§ 299a und 299b StGB Vorteile für Verordnung, Bezug oder Zuweisung unter Strafe, und die ärztlichen Berufsordnungen verbieten Ärzten die Annahme solcher Vorteile. Halten Sie Ihr Angebot frei von Prämien, die an Zuweisungen oder Verordnungen hängen. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Im späten Frühjahr und im Sommer, außerhalb des angekündigten Praxisurlaubs. Herbst und Winter sind mit Infekt- und Impfsaison voll, in Deutschland auch der Quartalsanfang. Rufen Sie außerhalb der Sprechzeiten an und bitten Sie um einen Rückruftermin.
Ja, sofern sie eine eigene Website mit Impressum betreiben. Mit dem Filter Rechtsform trennen Sie Einzelpraxen von Gesellschaften. Ob eine Praxis hausärztlich arbeitet, wird automatisch aus ihrer Website bestimmt.