Wer an Kanzleien verkauft
Kanzleien brauchen Kanzleisoftware mit Akten- und Fristenverwaltung, Diktat und Spracherkennung, juristische Datenbanken und Fachliteratur, IT und Datensicherung, Schreibdienste, Übersetzer und Dolmetscher sowie Büroflächen in Gerichtsnähe. Ein fester Markt ist die Fortbildung: Fachanwälte müssen nach § 15 FAO jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen. Seminaranbieter finden hier einen Bedarf, der jedes Jahr neu entsteht. Dazu kommen Dienstleister, die Arbeit abnehmen: Telefonservice für die Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten, Lösungen für das Forderungsmanagement und Legal-Tech-Werkzeuge für gleichförmige Mandate.
Elektronischer Rechtsverkehr als Anlass
Seit dem 01.01.2022 müssen Anwälte in Deutschland Schriftsätze an die Gerichte grundsätzlich elektronisch einreichen, in der Regel über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Software, Scanner, Signaturkarten und Schulungen der Mitarbeiter müssen dazu passen. In Österreich ist der elektronische Rechtsverkehr für Rechtsanwälte schon lange Pflicht. Für Softwareanbieter ist die Anbindung an diese Wege kein Zusatz, sondern Voraussetzung. Nennen Sie sie in der ersten Nachricht.
Wer entscheidet
Der Einzelanwalt entscheidet selbst. In einer Sozietät entscheiden die Partner, oft ist einer von ihnen für Organisation und IT zuständig. Große Kanzleien haben ein Kanzleimanagement oder eine Büroleitung, die Angebote vorprüft. Anwälte sind häufig in Terminen und Verhandlungen, der erste Kontakt ist deshalb meist das Sekretariat. Nennen Sie dort in einem Satz den Ablauf, den Sie verbessern, etwa Fristenkontrolle oder Diktat. Ein solcher Anruf wird eher an den zuständigen Partner weitergegeben als eine allgemeine Produktvorstellung.
Einen festen Jahresrhythmus hat das Geschäft kaum. Gute Anlässe sind eine Kanzleigründung, ein Umzug, ein neuer Partner, ein neues Rechtsgebiet oder eine Softwareumstellung. Solche Veränderungen zeigen sich oft auf der Website, bevor sie irgendwo anders stehen.
Berufsrecht bei Werbung und Verschwiegenheit
In Deutschland ist Anwälten Werbung nach § 43b BRAO erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Die Berufsordnung BORA konkretisiert das. Agenturen, die Kanzleimarketing anbieten, müssen Kampagnen in diesem Rahmen planen. Zur Verschwiegenheit sind Anwälte nach § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet, Dienstleister mit Zugang zu Mandatsdaten verpflichten sie nach § 43e BRAO vertraglich. In der Schweiz erlaubt Art. 12 lit. d BGFA Werbung, solange sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. In Österreich gelten die Rechtsanwaltsordnung und die Standesregeln der Rechtsanwaltskammern.
Passende Filter in LeadSuche
Mit Bundesland und Stadt legen Sie Ihr Gebiet fest, die Größe, soweit bewertet, und die Rechtsform trennen die Einzelkanzlei von der Partnerschaft oder Kanzlei-GmbH. Für Agenturen sind „Mit Blog“ und „Top 10 bei Google“ aufschlussreich: Sie zeigen, welche Kanzleien schon Inhalte veröffentlichen und welche bei der Erfassung unter den ersten zehn Google-Treffern standen. Der Tech-Stack-Filter für Werbeplattformen zeigt Kanzleien, die bereits Anzeigen schalten. Fachanwaltstitel nennen Kanzleien fast immer auf ihrer Website, ob eine Kanzlei zu Ihrem Seminarangebot passt, sehen Sie dort.
Viele Kanzleien arbeiten eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen. Wann aus einer Adresse ein qualifizierter Kontakt wird, erklärt der Beitrag Was sind Leads im B2B. Kanzleien nach Ort und Größe filtern.
Häufige Fragen
Ja. Nach § 15 FAO müssen Fachanwälte jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in ihrem Fachgebiet nachweisen. Für Seminaranbieter entsteht dieser Bedarf jedes Jahr neu.
Seit 2022 reichen Anwälte in Deutschland Schriftsätze grundsätzlich elektronisch bei Gericht ein, meist über das beA. Eine Kanzleisoftware ohne saubere Anbindung an diesen Weg kommt kaum in die engere Wahl. Nennen Sie die Anbindung deshalb gleich zu Beginn.
In Deutschland ist ein Werbeanruf bei einem Unternehmen nach § 7 UWG zulässig, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Dafür muss Ihr Angebot einen klaren Bezug zum Kanzleibetrieb haben. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.