Wer an Steuerkanzleien verkauft
Kanzleien kaufen Software für Buchhaltung, Lohn und Fristenkontrolle, IT-Betreuung und Datensicherung, Dokumentenmanagement, Scanlösungen, Mandantenportale und Telefonie. Dazu kommen Fortbildung für Berufsträger und Fachangestellte, Personalgewinnung, Kanzleimarketing und Websites sowie Beratung zur Kanzleinachfolge. In Deutschland arbeiten viele Kanzleien mit Software der DATEV. Bei jeder neuen Lösung fragen sie deshalb zuerst nach der Schnittstelle. Wer diese Frage nicht in der ersten Nachricht beantwortet, verliert das Gespräch oft schon dort. Ein weiteres Thema ist die Digitalisierung der Mandanten: Kanzleien wollen Belege nicht mehr in Ordnern, sondern digital erhalten, und empfehlen dafür passende Werkzeuge.
Steuerberater sind außerdem Ratgeber ihrer Mandanten. Banken, Versicherungen und Softwareanbieter suchen deshalb die Zusammenarbeit. Provisionen für die Vermittlung von Mandaten sind berufsrechtlich heikel, prüfen Sie Tippgebermodelle vor der Ansprache.
Berufsträger entscheiden, das Sekretariat filtert
In der kleinen Kanzlei entscheidet der Inhaber, in einer Sozietät entscheiden die Partner gemeinsam. Größere Kanzleien haben einen Kanzleimanager oder IT-Verantwortlichen, der Angebote vorprüft. Der erste Kontakt ist fast immer das Sekretariat. Formulieren Sie Ihr Anliegen so, dass es dort in einem Satz weitergegeben werden kann. Überzeugend ist eine messbare Entlastung in einem konkreten Ablauf: Belegerfassung, Mandantenkommunikation, Fristenkontrolle oder die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Betrifft eine Lösung alle Arbeitsplätze, rechnen Sie mit einem längeren Weg: Die Partner wollen dann meist eine Vorführung, an der auch erfahrene Fachangestellte teilnehmen.
Fristen bestimmen den Kalender
Zu Jahresbeginn stehen Lohnjahresabschlüsse und die Vorbereitung der Jahresabschlüsse an, über das Jahr verteilt die Abgabefristen für Steuererklärungen. Monatlich verdichtet sich die Arbeit vor dem 10., wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fällig sind. Rufen Sie nicht in den Tagen davor an und nicht in der Woche vor einer großen Abgabefrist. Ruhigere Zeitfenster gibt es eher im Sommer und in der Monatsmitte. Wer eine Softwareumstellung verkauft, plant sie mit der Kanzlei für eine fristenarme Phase, nicht für den Jahreswechsel.
Verschwiegenheit und Werbung
Steuerberater sind nach § 57 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet, ein Verstoß ist nach § 203 StGB strafbar. Bekommt ein Dienstleister Zugang zu Mandantendaten, etwa für IT, Cloud oder Scan, muss die Kanzlei ihn nach § 62a StBerG vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichten. Legen Sie eine passende Vereinbarung gleich mit dem Angebot vor. Werbung ist Steuerberatern erlaubt, soweit sie nach § 57a StBerG sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert. Agenturen, die Kanzleimarketing anbieten, richten ihre Vorschläge danach aus. In Österreich regelt das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz den Beruf, in der Schweiz übernehmen häufig Treuhandbüros die Steuerberatung.
Passende Filter in LeadSuche
Mit Bundesland und Stadt legen Sie Ihr Gebiet fest, die Größe, soweit bewertet, trennt die Einzelkanzlei von der Sozietät. Der Filter „Mit Karriere-Seite“ zeigt Kanzleien, die Personal suchen, ein Anlass für Recruiting-Angebote und für Software, die Fachkräfte entlastet. Über den Kontaktfilter „Mit Geschäftsführer“ sehen Sie Kanzleien, für die ein Inhaber oder Berufsträger namentlich veröffentlicht ist. Manche Kanzleien sind zugleich als Wirtschaftsprüfer tätig, beide Branchen lassen sich in einer Suche kombinieren.
Worauf es beim Einkauf von Firmenkontakten ankommt, fasst der Leitfaden für hochwertige Firmenkontakte zusammen. Steuerkanzleien in Ihrer Region kostenlos filtern.
Häufige Fragen
Die Kanzlei darf Mandantendaten nur Dienstleistern zugänglich machen, die sie nach § 62a StBerG vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet hat. Legen Sie eine solche Vereinbarung gleich mit dem Angebot vor. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
In fristenarmen Phasen, eher im Sommer und in der Monatsmitte. Die Tage vor dem 10. eines Monats sind wegen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ungünstig, ebenso die Wochen vor großen Abgabefristen und der Jahresbeginn.
Ja. In Deutschland erlaubt § 57a StBerG Werbung, die sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert. Marketing für Kanzleien muss sich an diesem Rahmen ausrichten, reißerische Versprechen passen nicht.