Was Bauunternehmen einkaufen
Ein Bauunternehmen ist Abnehmer für fast alles, was eine Baustelle braucht: Baustoffe, Schalung, Gerüste, Container, Baumaschinen zum Kauf oder zur Miete, Fahrzeuge, Arbeitsschutz und Baustellensicherung. Dazu kommen Dienstleistungen wie Vermessung, Entsorgung, Bauleistungsversicherungen und Software für Kalkulation, Ausschreibung und Bautagebuch. Und Bauunternehmen vergeben selbst Arbeit: Für Gewerke, die sie nicht ausführen, suchen sie Nachunternehmer, vom Dachdecker bis zur Zimmerei.
Ein Betrieb, der für ein Projekt einen verlässlichen Lieferanten oder Nachunternehmer gefunden hat, fragt beim nächsten Projekt oft wieder dort an. Der erste Auftrag ist deshalb mehr wert als sein eigener Umsatz, und eine pünktliche erste Lieferung ist das beste Verkaufsargument.
Wer entscheidet
Das hängt an der Größe. Im kleinen Betrieb entscheidet der Inhaber, häufig ein Maurer- oder Betonbauermeister, der selbst kalkuliert und Baustellen leitet. In größeren Firmen teilen sich Geschäftsführung, Kalkulation, Bauleitung und Einkauf die Verantwortung. Material für ein konkretes Projekt bestimmt oft der Bauleiter, Rahmenverträge und Investitionen in Maschinen oder Software entscheidet die Geschäftsführung.
Klären Sie im ersten Gespräch, wer welchen Teil verantwortet, statt ein allgemeines Angebot an die Zentrale zu schicken. Für den Aufbau eines solchen Gesprächs hilft der Leitfaden zur Telefonakquise mit Gesprächsaufbau und Beispielen.
Der Winter ist Planungszeit
Im Bauhauptgewerbe bestimmt das Wetter den Jahreslauf. In Deutschland gilt die Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März, in der Betriebe Saison-Kurzarbeitergeld nutzen können. In diesen Monaten ruht ein Teil der Baustellen, und Inhaber haben eher Zeit für Gespräche über Maschinen, Software oder neue Lieferanten. Ab dem Frühjahr laufen die Baustellen voll. Dann zählen schnelle Verfügbarkeit und kurze Lieferzeiten mehr als ein ausführlicher Vorführtermin. Anrufe gelingen am ehesten früh am Morgen, bevor die Kolonnen ausrücken, oder nach Feierabend im Büro.
Regeln, die Ihr Angebot betreffen
- Personalüberlassung: In Deutschland ist die Überlassung von Arbeitnehmern in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, nach § 1b AÜG grundsätzlich unzulässig. Personaldienstleister prüfen das vor der ersten Ansprache.
- Nachunternehmer: Wer Bauleistungen als Subunternehmer anbietet, legt die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor. Ohne sie muss der Auftraggeber die Bauabzugsteuer einbehalten, und das macht ein Angebot unattraktiv.
- Öffentliche Aufträge: Viele Baufirmen arbeiten für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber. Wer ihnen zuliefert, sollte Nachweise und Fristen der Vergabe mitdenken.
Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln zu Arbeitskräfteüberlassung und Steuern. Klären Sie diese vor einem Angebot über die Grenze.
Passende Filter in LeadSuche
Die Rechtsform trennt den Einzelbetrieb von der GmbH oder GmbH & Co. KG, die eher mit eigener Kalkulation und Bauleitung arbeitet. Die Größe, soweit bewertet, und die Umsatzklasse helfen Maschinenhändlern und Softwareanbietern, ihre Zielgruppe einzugrenzen. Über Bundesland, Stadt und PLZ-Präfix legen Sie Ihr Liefergebiet fest. Mit dem Kontaktfilter für die Geschäftsführung sehen Sie nur Firmen, für die eine Geschäftsführung veröffentlicht ist. Die Kaufbereitschaft sortiert die Treffer, damit Sie mit den aussichtsreichsten beginnen.
Wie sich eine solche Liste in einen geordneten Vertriebsprozess einfügt, zeigt der Überblick zu Prozessen und Kanälen im B2B-Vertrieb. Baufirmen nach Region und Größe filtern, die Trefferzahl sehen Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Für Investitionen und neue Lieferanten eignen sich die Wintermonate, wenn ein Teil der Baustellen ruht. In der Hauptsaison zählen Verfügbarkeit und Lieferzeit. Anrufe gelingen früh am Morgen oder am späten Nachmittag am ehesten.
In kleinen Betrieben ist der Inhaber zugleich der Einkauf. In größeren Firmen fragen Sie am Empfang nach der Zuständigkeit für Ihr Thema, etwa Bauleitung für Projektmaterial oder Geschäftsführung für Rahmenverträge. Der Datensatz enthält die Kontaktdaten, die das Unternehmen selbst veröffentlicht.
In Deutschland nur eingeschränkt. § 1b AÜG verbietet die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise Arbeiter verrichten, mit wenigen Ausnahmen. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.